Ist Balkonbelag Gemeinschaftseigentum?
Gefragt von: Agathe Wunderlich B.Sc. | Letzte Aktualisierung: 22. September 2022sternezahl: 4.6/5 (20 sternebewertungen)
Abgesehen vom Bodenbelag ist der Balkon einer Eigentumswohnung Gemeinschaftseigentum. Damit ist gemeint, dass er der Wohnungseigentümerschaft gehört und nicht nur dem Wohnungseigentümer. In der Gemeinschaftsordnung ist dies verankert.
Wer trägt die Kosten für die balkonsanierung einer Eigentumswohnung?
Normalerweise werden alle Eigentümer*innen an den Kosten für Balkonsanierung(en) nach dem gesetzlichen Verteilungsschlüssel, also nach Miteigentumsanteilen, beteiligt. Allerdings kann Ihre WEG diese Kosten nun auch durch einen Mehrheitsbeschluss anders verteilen.
Was ist beim Balkon Gemeinschaftseigentum?
Zwingend Gemeinschaftseigentum sind demnach: Balkongitter, Balkongeländer, Balkonbrüstungen, Balkondecke, Bodenplatte, Balkontüren, Isolierschicht, der aufgebrachte Estrich, soweit er temperatur- und schalldämmenden Zwecken dient, die Trennwand zum Nachbarbalkon sowie eine an der Trennwand angebrachte Mauer.
Ist Balkonverkleidung Sondereigentum?
Balkone regelmäßig zum Sondereigentum erklärt. Wegen der zwingenden gesetzlichen Regelung in § 5 WEG gehören jedoch die konstruktiven Bestandteile eines Balkons nicht zum Sondereigentum (Bodenplatte, Isolierschicht, Balkonbrüstung).
Wem gehört die Balkonunterseite?
Deshalb stehen zum Beispiel die Balkonbrüstung, die Balkontür, die Decke eines Balkons, die Isolierschicht des Balkons und auch die Abdichtungsanschlüsse stets im gemeinschaftlichen Eigentum. Alle Reparaturen im Zusammenhang mit diesen Balkonteilen müssen die Wohnungseigentümer gemeinsam bezahlen.
DAS solltest du als EIGENTÜMER wissen! // Sondereigentum // Gemeinschaftseigentum
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Ist Balkonbelag Sondereigentum?
Abgesehen vom Bodenbelag ist der Balkon einer Eigentumswohnung Gemeinschaftseigentum. Damit ist gemeint, dass er der Wohnungseigentümerschaft gehört und nicht nur dem Wohnungseigentümer. In der Gemeinschaftsordnung ist dies verankert.
Wem gehört der Balkon einer Eigentumswohnung?
Denn mal abgesehen vom Bodenbelag, ist der Balkon Gemeinschaftseigentum. Das bedeutet, er gehört der Wohnungseigentümerschaft insgesamt. Dies alles muss allerdings in der Gemeinschaftsordnung verankert sein.
Was gehört beim Balkon zum Sondereigentum?
Zum Sondereigentum an einem Balkon zählt nur der Luftraum, der Innenanstrich und der Bodenbelag; die übrigen Teile, die ohne Veränderung der äußeren Gestalt des Gebäudes nicht verändert werden können, wie Brüstungen und Geländer, Bodenplatte einschließlich der Isolierschicht, Decken, Abdichtungsanschlüsse zwischen ...
Wer muss den Balkon renovieren?
Balkone werden zwar mit den Wohnungen vermietet, sind aber gleichzeitig Teil des äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes. Deshalb ist der Vermieter für den Anstrich verantwortlich. Das bedeutet: Mieter, die eigenmächtig ihren Balkon streichen, müssen gegebenenfalls Schadenersatz leisten.
Sind Balkonfliesen Sondereigentum?
Zu den tragenden Teilen gehört, was die Sicherheit und Gestaltung des Hauses betrifft: unter anderem Fassade, Brüstungsmauer und -geländer, Bodenisolierung sowie die Außenseite der Fenster und Türen. Dagegen gehören Fliesen, Fugen, Steckdosen, Innenanstrich und bewegliche Blumentöpfe zum Sondereigentum.
Wer haftet für Schäden am Balkon?
Wenn also Feuchtigkeitsschäden in Wohnungen unter oder neben dem Balkon ihre Ursache in schadhaften Isolierungsschichten haben, dann sind alle Wohnungseigentümer zu ihrer Reparatur verpflichtet; und die Kosten tragen sie gemeinsam, anteilig.
Sind Balkonfliesen Gemeinschaftseigentum?
Muss für die Schadensbeseitigung der Bodenbelag (Balkonfliesen = Sondereigentum) vom Balkon entfernt werden, hat der betroffene Eigentümer diese Maßnahme zu dulden, doch ist ihm der daraus entstehende Schaden zu ersetzen.
Was gehört zur balkonsanierung?
Instandsetzungsmaßnahmen bei der Balkonsanierung
Als Vermieter bist Du für eine vertragsgemäße, mängelfreie Nutzung des Balkons verantwortlich. Zu dieser Instandhaltungspflicht gehört es ebenso, den Balkon neu zu streichen, Risse und Löcher zu beseitigen oder die veralteten Fliesen zu erneuern.
Wann muss ein Balkon saniert werden?
Eine Sanierung des Balkons wird also notwendig, wenn der Beton bereits Schäden wie Löcher und Risse zeigt, sich Fliesen vom Untergrund lösen sowie Ausblühungen, Stockflecken oder Moosbewuchs zu sehen sind.
Sind Terrassen Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?
Zum Sondereigentum gehört die Terrassenoberfläche (Plattenbelag, Fliesenbelag). Bauliche Teile hingegen, die für das Gebäude konstruktiven und statischen Charakter haben (z.B. Terrasse ist zugleich Decke der darunterliegenden Wohnung), stellen immer Gemeinschaftseigentum dar.
Was ist eine bauliche Veränderung am Balkon?
Als bauliche Veränderungen gelten über die reine Instandhaltung und Instandsetzung hinausgehende Installationen am Balkon. Dazu gehören zum Beispiel folgende Elemente: Sonnenschutz wie Markisen. Sichtschutz zu den Nachbarn.
Was kostet es einen Balkon zu sanieren?
Im Schnitt liegen die Balkon sanieren Kosten bei etwa 150 – 400 Euro pro Quadratmeter. Je nachdem, was gemacht werden muss und in welchem Zustand sich der Balkon befindet, können diese Kosten aber stark variieren. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Balkon thermisch saniert (entkoppelt) werden muss.
Ist ein Balkon eine Modernisierung?
Mit Urteil vom 12. August 2016 (Az. 65 S 108/16, Das Grundeigentum 2016/1574 f.) kommt das Landgericht Berlin zum Ergebnis, dass der Balkon in der Regel eine Modernisierungsmaßnahme darstellt, weil dadurch die Nutzungsmöglichkeiten der Wohnung erweitert werden.
Wer zahlt balkonsanierung Mieter oder Vermieter?
Die Kosten für Instandsetzung/Instandhaltung muss Ihr Vermieter selbst tragen. Er kann diese nicht auf Sie umlegen. Eine typische Instandhaltungsmaßnahme ist, wenn die Bodenbeläge des Balkons altersbedingt kaputt sind und der Vermieter diese durch gleichwertiges Material ersetzt.
Was zählt zu Bodenbelägen?
Die häufigsten Fallen. Der Bodenbelag selbst steht im Sondereigentum eines jeden Wohnungseigentümers. Estrich sowie Trittschalldämmung sowie Bodenplatte und Unterbodenkonstruktionen stehen zwingend im gemeinschaftlichen Eigentum.
Sind Terrassentüren Gemeinschaftseigentum?
Türen: Innentüren innerhalb einer Wohnung stehen im Sondereigentum. Die Wohnungsabschlusstüren sind hingegen vollständig Gemeinschaftseigentum. Dies gilt auch für den Farbanstrich. Diesen Regeln unterliegen auch Balkon- und Terrassentüren.
Wird der Balkon mit zur Wohnfläche gerechnet?
Kellerräume oder Balkone zum Beispiel werden bei der DIN-Norm-Berechnung zu 100 Prozent angerechnet. Anders bei der Wohnflächenverordnung: Kellerräume, Waschküchen, Heizungsräume oder Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden nur zu 25 Prozent eingerechnet.
Wem gehört der Balkon im Stockwerkeigentum?
Die Balkongeländer als äusserer Bauteil der Balkone sind Teil der Fassade und dienen sämtlichen Stockwerkeigentümern. Die Balkongeländer bestimmen das äussere Erscheinungsbild des Gebäudes, was alle Stockwerkeigentümer betrifft.
Was ist Sondereigentum bei einer Eigentumswohnung?
Zum Sondereigentum gehören in jedem Fall die Räume der Wohnung (einschließlich Bodenbeläge, Einbaumöbel, nicht tragende Wände in der Wohnung sowie Sanitärinstallationen). Das Sondereigentum kann sich auch auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks erstrecken (§3, WEG Abs. 2).
Ist eine Loggia Gemeinschaftseigentum?
Konstruktive und der Sicherheit dienende Bestandteile einer Loggia oder eines Balkons zählen gemäß § 5 Abs. 2 WEG zwingend zum Gemeinschafts-Eigentum. Dies betrifft insbesondere die Balkonplatte, das Balkongitter, Geländer, Brüstung, Bodenisolierung, Türen und Fenster.
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