Zum Inhalt springen

Wer erlässt den widerspruchsbescheid?

Gefragt von: Gesine Moser  |  Letzte Aktualisierung: 23. September 2022
sternezahl: 4.3/5 (53 sternebewertungen)

Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 VwGO hat die Widerspruchsbehörde die gesetzliche Aufgabe, einen Widerspruchsbescheid zu erlassen. Der Widerspruchsbescheid hat eine doppelte Funktion: Zum einen schließt er das Rechtsbehelfsverfahren (Anm.: Widerspruchsverfahren) ab.

Wer bearbeitet den Widerspruch?

Für die Entgegennahme des Widerspruchs ist die Behörde zuständig, die den Verwaltungsakt erlassen hat (Ausgangsbehörde). Hinweis: Die genaue Bezeichnung und die Anschrift der Behörde, bei der Sie Widerspruch einlegen müssen, entnehmen Sie der Rechtsbehelfsbelehrung.

Wer entscheidet über den Widerspruch?

Zuständigkeit fürs Widerspruchsverfahren

Zuständig für das Widerspruchsverfahren ist die Widerspruchsbehörde. Diese entscheidet jedoch erst im zweiten Schritt über den Widerspruch. Zunächst überprüft nämlich die Ausstellungsbehörde des Verwaltungsaktes ihre Entscheidung noch einmal gründlich.

Wann wird ein Widerspruchsbescheid erlassen?

Ein Widerspruchsbescheid ist dann anzufertigen, wenn der angefochtene Verwaltungsakt rechtmäßig (und zweckmäßig) ist und daher den Widerspruchsführer nicht in seinen Rechten verletzt. Der Widerspruch wird also zurückgewiesen. (Andernfalls ergeht ein Abhilfebescheid.)

Wie wird ein widerspruchsbescheid zugestellt?

Die Behörde hat die Wahl zwischen den einzelnen Zustellungsarten (§ 1 Abs. 3 VwZG). Elektronische Zustellung gegen Abholbestätigung über De-Mail-Dienste (§ 5a VwZG). Darüber hinaus regelt das VwZG die Zustellung im Ausland (§ 9 VwZG).

Der Sozialrechtsweg - Antrag, Widerspruch und Klage

32 verwandte Fragen gefunden

Wie lange hat ein Amt Zeit einen Widerspruch zu bearbeiten?

Grundsätzlich dürfte eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 3 bzw. 6 Monaten zulässig sein. Nach den Umständen des Einzelfalls kann diese Frist kürzer oder auch länger sein. Es gibt keine verbindli- chen Höchstfristen für eine Widerspruchsentscheidung.

Ist ein Widerspruch per E-Mail gültig?

Das Sozialgericht Chemnitz hat bereits 2012 in einem Urteil klargestellt, dass zur Einlegung eines Widerspruchs ein Telefax genügt, ein Widerspruch per einfacher E-Mail ohne elektronische Signatur dagegen nicht, auch nicht im Anhang der E-Mail.

Wie endet ein Widerspruchsverfahren?

Das Widerspruchsverfahren endet spätestens mit dem Erlass (d. h. gemäß §§ 37 Abs. 1, 39 Abs. 1 SGB X mit der Bekanntgabe bzw. Zustellung) des Widerspruchsbescheids.

Was ist ein widerspruchsführer?

Als "Widerspruchsbefugnis" wird die Eigenschaft eines Widerspruchsführers bezeichnet, welche ihn zum Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt berechtigt. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass in einem Verwaltungsverfahren die Zulässigkeit eines Widerspruchs gegeben ist.

Ist der widerspruchsbescheid ein VA?

Ein Verwaltungsakt (VA), mit dem die Widerspruchsbehörde einem Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt nicht abhilft und ihn dementsprechend stattdessen entweder aus verfahrensrechtlichen Gründen als unzulässig verwirft oder als unbegründet zurückweist (vgl. § 85 SGG; § 73 VwGO).

Was passiert nach Widerspruch gegen Bescheid?

Wird dem Widerspruch stattgegeben (auch “abgeholfen” genannt), so wird der ursprüngliche Bescheid korrigiert und ein neuer Bescheid erlassen. Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt es bei der ursprünglichen Entscheidung der Behörde.

Hat der Widerspruch Aussicht auf Erfolg?

Obersatz: Der Widerspruch hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist. Hier: Keine entsprechende Regelung für den Widerspruch; nicht absichtlich ungeregelt; Vergleichbarkeit (Widerspruch als Vorschalterechtsbehelf). a) Verwaltungsakt nach § 35 VwVfG oder Art.

Wie geht es nach einem Widerspruch weiter?

Wird der Widerspruch ganz oder teilweise abgelehnt, so erlässt die Behörde einen sog. Widerspruchsbescheid. Gegen den Widerspruchsbescheid ist eine Klage möglich. Vor einer Klage muss grundsätzlich erst Widerspruch eingelegt werden (Vorverfahren), weil erst nach einem erfolglosen Widerspruch eine Klage zulässig ist.

Wie lange Antwort auf Widerspruch?

1 Sozialgerichtsgesetz eine „erlaubte“ Bearbeitungszeit von 6 Monaten und für Widersprüche nach § 88 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz eine „erlaubte“ Bearbeitungszeit von 3 Monaten. In manchen Fällen hat die Behörde einen wichtigen Grund dafür, dass sie noch nicht über den Antrag oder Widerspruch entschieden hat.

Wie wird ein Widerspruch bearbeitet?

Wenn Sie einen Widerspruch bei einer Behörde eingelegt haben, hat diese eine gewisse Zeit um diesen zu bearbeiten. In der Regel liegt die Frist bei vier Wochen, kann aber auch bis zu drei Monate betragen. Sollten Sie nach dieser Zeit noch keinen Bescheid erhalten haben, sollten Sie dort erst einmal nachfragen.

Was tun wenn Widerspruch ignoriert wird?

Wenn Ihr Vermieter 2 Wochen nach Ihrem Widerspruch nicht reagiert, empfehlen wir, eine schriftliche Erinnerung zu senden. Schicken Sie diese auf dem Postweg als Einschreiben mit Rückschein – somit haben Sie im Falle einer rechtlichen Eskalation den Nachweis, dass Sie Ihren Vermieter erinnert haben.

Wann hat sich ein Widerspruch erledigt?

Der Widerspruch erledigt sich insbesondere dann auf andere Weise, wenn die Ausgangsbehörde durch Zweitbescheid den belastenden Verwaltungsakt aufhebt 427b oder den beantragten begünstigenden Verwaltungsakt erlässt und der Widerspruchsführer seinen Anfechtungs- oder Verpflichtungswiderspruch nicht auf einen sog.

Wie viel kostet ein Widerspruch?

Die Höhe der Kosten eines Widerspruchsverfahrens wird in der Regel mit dem 1,5-fachen Betrag festgesetzt, die der ursprüngliche Bescheid ausgemacht hatte, wobei die Mindestgebühr bei 25,- € liegt (bei Widersprüchen gegen Abgabeentscheidungen 10,- €) zuzüglich Portokosten.

Kann ein Dritter Widerspruch einlegen?

Ein Dritter, der selbst nicht Adressat des ergangenen Bescheids ist, kann jedoch ebenfalls Widerspruch einlegen, wenn er sich auf eine Verletzung von eigenen subjektiv öffentlichen Rechten berufen kann.

Kann ein Widerspruch abgelehnt werden?

Wenn der Widerspruchsausschuss Ihren Widerspruch ganz oder teilweise ablehnt, können Sie gegen den Widerspruchsbescheid Klage zum Sozialgericht erheben. Auch dafür ist eine Frist von einem Monat einzuhalten. Dazu wenden Sie sich direkt an das im Widerspruchsbescheid benannte zuständige Gericht.

Wie prüfe ich einen Widerspruch?

Der Widerspruch ist begründet, soweit der Verwaltungsakt rechtswidrig ist und der Widerspruchsführer dadurch in seinen Rechten verletzt ist oder soweit der Verwaltungsakt unzweckmäßig ist und der Widerspruchsführer dadurch in seinen Interessen beeinträchtigt ist, §§ 113 I 1 oder 113 V; 68 I 1 VwGO.

Was prüft die widerspruchsbehörde?

(1) Im Widerspruchsverfahren prüft die Widerspruchsbehörde die Entscheidung der Ausgangsbehörde auf ihre Rechtmäßigkeit, bei Ermessensentscheidungen übt sie ihr Ermessen selbst aus und begründet ihre Entscheidung.

Was bedeutet Widerspruch in elektronischer Form?

Dies bedeutet, dass die De-Mail absenderbestätigt versandt werden muss. Dafür ist es nicht erforderlich, dass Sie das Dokument an sich – Ihren Widerspruch – mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.

Wie unterschreibt man einen Widerspruch?

Grundsätzlich ist ein Widerspruch schriftlich einzulegen. Das bedeutet, dass Sie den Widerspruch handschriftlich selbst unterschreiben und im Original mit Ihrer Unterschrift an die Behörde übersenden müssen. Sie müssen als Aussteller erkennbar sein! Es gibt auch andere Wege das Formerfordernis zu erfüllen.

Wie sollte man einen Widerspruch verschicken?

Aber: Der Betroffene muss nachweisen, dass sein Widerspruch rechtzeitig bei der Behörde eingegangen ist. Deshalb den Widerspruch immer so versenden, dass der Nachweis möglich ist, zum Beispiel durch Einschreiben/Rückschein oder per Fax vorab und das Original des Widerspruchs anschließend mit einfachem Brief.

Vorheriger Artikel
Wie lange strahlt Cäsium?
Nächster Artikel
Ist Badeöl gut für die Haut?